Allgemeine Geschäftsbedingungen
A - Allgemeines
B - Teilnahmebedingungen
C - Kursfahrzeuge
D - Fahrzeug-Versicherung
E - Ausschluss vom Training
F - Bekleidung
G - Annullation oder Umbuchung
H - Haftung / Unfallversicherung
I - Bild- und Tonaufnahmen
K - Datenschutz
L - Änderungen / Verschiedenes
M - Anwendbares Recht / Gerichtsstand
A - Allgemeines
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen, welche das Driving Center Schweiz durchführen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Vesand der Bestätigung des Veranstalters zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
Dolmetscher für WAB4u Kurse
Ist ein Teilnehmer der Kurssprache nicht mächtig, so besteht die Möglichkeit, einen Dolmetscher mitzubringen. Dieser muss aus organisatorischen Gründen ebenfalls angemeldet werden. Die Kosten, welche für diese Umtriebe verrechnet werden, sind auf unseren Websites ersichtlich.
Preise / Zahlung
Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gelten die vom Veranstalter in der Bestätigung angegebenen Preise. Allfällige Vergünstigungen müssen bei der Anmeldung angegeben werden. Nach Eingang der Zahlung werden keine Vergünstigungen mehr akzeptiert. Gutscheine können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Rabatte / Vergünstigungen sind nicht kumulierbar.
Zahlung
Die Rechnung ist zwingend zahlbar bis vor dem Kurs. Wer am Kurstag unentschuldigt nicht erscheint und die Kurskosten noch nicht bezahlt hat, schuldet den vollen Betrag.
B - Teilnahmebedingungen
Ausweis
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einem gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Führerausweis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird.
C - Kursfahrzeuge
Eigene Fahrzeuge
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nutzen die Teilnehmer für die Veranstaltung ihre eigenen Fahrzeuge. Der Teilnehmer ist für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Pro Fahrzeug ist i.d.R. nur ein Teilnehmer erlaubt. Das Fahrzeug muss den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) entsprechen, eingelöst und versichert sein.
WAB4u
WAB4u Kurs nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Es kann, wenn vorhanden, gegen zusätzliche Vergütung ein Fahrzeug gemietet werden.
Anneau du Rhin (Auto und Moto)
Auf dem Anneau du Rhin herrschen strengere Lärmvorschriften. Max. 100dB. Fahrzeuge mit höherem Lärmpegel sind zu diesen Kursen nicht zugelassen und werden von den Streckenbetreibern von der Fahrstrecke verwiesen. Eine Rückerstattung des Kursgeldes ist ausgeschlossen. Moto Kurse werden mit dem eigenen Motorrad absolviert. Empfohlene Reifenprofiltiefe mind 2,5 mm. Pro Motorrad ist nur ein Teilnehmer erlaubt.
D - Fahrzeug-Versicherung
Grundsätzliches
Der Veranstalter hat eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, welche nur für vom VSR* anerkannte Weiterbildung, unter Aufsicht des Instruktors und nur am Ort und während der Veranstaltung Gültigkeit hat. Die maximale Versicherungssumme beläuft sich auf CHF 40'000 pro Schadenereignis.
* Verkehrssicherheitsrat
Der Selbstbehalt beträgt Fr. 1'000.-. Die Schadensmeldung hat am Veranstaltungstag an den zuständigen Instruktor zu erfolgen. Wird dies unterlassen, entfällt jegliche Leistung. Trägt eine vorhandene Vollkasko des Teilnehmers einen eventuellen Schaden, übernimmt die Versicherung des Driving Center Schweiz den Bonusverlust.
Hinweise Trainings auf dem Anneau du Rhin
Im Totalschadenfall gilt für Schadenereignisse auf dem Anneau du Rhin ein Selbstbehalt von 20% des versicherten Schadens.
E - Ausschluss vom Training
Zu beachtende Vorschriften
Die Teilnehmer haben sich während des Trainings diszipliniert zu verhalten. Sie haben den Anweisungen des Kursleiters zu folgen. Ohne Anweisung des Kursleiters darf die Fahrbahn weder betreten noch befahren werden. Auf dem gesamten Gelände gelten die Bestimmungen des SVG.
Ausschluss vom Training
Der Veranstalter behält sich einen Ausschluss von Kursteilnehmern in folgenden Fällen vor:
- a. bei wiederholten Verstössen gegen die Anweisungen des Kursleiters oder des SVG, die geeignet
- b. sind sich, andere Teilnehmer oder Sachen zu gefährden oder den Unterricht stören.
- c. bei begründetem Verdacht einer Fahruntüchtigkeit infolge Alkohol, Drogen oder
- d. Medikamenteneinfluss.
- e. wenn Gefahr besteht, dass er der bestätigten Kurssprache nicht mächtig ist und deshalb andere
- f. Kursteilnehmer, Instruktoren oder Infrastruktur gefährdet.
- g. verspätetes Eintreffen, d.h. nach beendeter Eingangstheorie
- h. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
F - Bekleidung
Die Teilnehmer tragen der Witterung entsprechende Kleidung/Schuhe, da sie sich je nach Training über längere Zeiträume im Freien aufhalten.
Bekleidung für Moto-Trainings:
Teilnehmer von Sicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, komplette Motorradschutzbekleidung, Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen. Ein separater Rückenprotektor ist für Anneau du Rhin obligatorisch. Das Wetter kann sich im Laufe des Tages verändern. Nehmen Sie also die volle Ausrüstung mit und ev. Kleider zum Wechseln.
G - Annullation oder Umbuchung
Einzelpersonen
Eine Einzelperson kann bis 10 Tage vor dem Kurs schriftlich (Brief, E-Mail) und ohne Kostenfolge stornieren oder umbuchen. Das Kursgeld wird vom Veranstalter in Form eines Wertgutscheines zurück erstattet. Der Wochenendaufschlag wird bei Umbuchungen auf Kurse an Werktagen nicht zurück erstattet. Für kurzfristige, unbegründete Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.--berrechnet.
Gruppenanmeldungen
Vor der Veranstaltung kann der Kunde unter folgenden Bedingungen den Kurs stornieren oder umbuchen: Die Annullation oder Umbuchung hat schriftlich (Brief, E-Mail) zu erfolgen. Es gilt das Empfangsdatum beim Veranstalter.
Die Annullationsgebühren werden wie folgt geregelt:
- Bis 10 Tage vor dem Kurs ohne Kosten (Arbeitstage)
Annullation Sonderveranstaltungen & Rennstreckentraining & Referentenleistungen
Gemäss separater schriftlicher Abmachung.
Nichterscheinen
Für Nichterscheinen oder verspätete Teilnahme schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter 100% der Kurskosten.
Krankheitsfall
Sollte ein Teilnehmer wegen Krankheit oder Unfall nicht am Kurs erscheinen können, muss innert sieben Arbeitstagen ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden. Wer unentschuldigt dem Kurs fernbleibt, muss die gesamten Kurskosten auf jeden Fall begleichen.
Veranstaltungsabsage-, Verschiebung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem Training oder bei extremen Witterungsbedingungen bis zum Trainingstag, den Kurs schriftlich per Mail oder auf dem Postweg, abzusagen, allenfalls abzubrechen und nach Rücksprache mit den angemeldeten Teilnehmern auf einen anderen Kurs umzubuchen. Der Veranstalter bietet einen Ersatztermin an oder erstattet dem Teilnehmer die Kursgebühr in Form eines Wertgutscheines zurück.
H -Haftung / Unfallversicherung
Die Kursteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an den Kursen teil. Sie haften für sämtliche durch sie oder das Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden.
Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers.
I - Bild- und Tonaufnahmen
Ohne Einverständnis der Teilnehmer, wird der Veranstalter, resp. von ihm Beauftragte, Foto, Ton und Filmaufnahmen von Veranstaltungen nicht aufzeichnen. Der Veranstalter ist nur nach vorgängiger Einverständnis – Erklärung berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Vermarktungszwecken einzusetzen.
K - Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen von Veranstaltungen zu erheben, zu verarbeiten, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an die strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben. Darüber hinaus dürfen die Daten im Rahmen der Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden.
(Details gemäss "Datenschutzerklärung")
L - Änderungen / Verschiedenes
Die vorliegenden AGB können vom Driving Center Schweiz jederzeit geändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Die geänderten AGB gelten für alle ab ihrer Publikation erfolgten Kursbestellungen. Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so werden die entsprechenden Bestimmungen durch eine wirksame Regelung ersetzt bzw. ergänzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
M - Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CSIG) wird ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Driving Center Schweiz
© Driving Center Schweiz AG Version v. Januar 2024 Änderungen vorbehalten
A - Allgemeines
B - Teilnahmebedingungen
C - Kursfahrzeuge
D - Fahrzeug-Versicherung
E - Ausschluss vom Training
F - Bekleidung
G - Annullation oder Umbuchung
H - Haftung / Unfallversicherung
I - Bild- und Tonaufnahmen
K - Datenschutz
L - Änderungen / Verschiedenes
M - Anwendbares Recht / Gerichtsstand
A - Allgemeines
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen, welche das Driving Center Schweiz durchführen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Vesand der Bestätigung des Veranstalters zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
Dolmetscher für WAB4u Kurse
Ist ein Teilnehmer der Kurssprache nicht mächtig, so besteht die Möglichkeit, einen Dolmetscher mitzubringen. Dieser muss aus organisatorischen Gründen ebenfalls angemeldet werden. Die Kosten, welche für diese Umtriebe verrechnet werden, sind auf unseren Websites ersichtlich.
Preise / Zahlung
Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gelten die vom Veranstalter in der Bestätigung angegebenen Preise. Allfällige Vergünstigungen müssen bei der Anmeldung angegeben werden. Nach Eingang der Zahlung werden keine Vergünstigungen mehr akzeptiert. Gutscheine können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Rabatte / Vergünstigungen sind nicht kumulierbar.
Zahlung
Die Rechnung ist zwingend zahlbar bis vor dem Kurs. Wer am Kurstag unentschuldigt nicht erscheint und die Kurskosten noch nicht bezahlt hat, schuldet den vollen Betrag.
B - Teilnahmebedingungen
Ausweis
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einem gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Führerausweis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird.
C - Kursfahrzeuge
Eigene Fahrzeuge
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nutzen die Teilnehmer für die Veranstaltung ihre eigenen Fahrzeuge. Der Teilnehmer ist für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Pro Fahrzeug ist i.d.R. nur ein Teilnehmer erlaubt. Das Fahrzeug muss den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) entsprechen, eingelöst und versichert sein.
WAB4u
WAB4u Kurs nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Es kann, wenn vorhanden, gegen zusätzliche Vergütung ein Fahrzeug gemietet werden.
Anneau du Rhin (Auto und Moto)
Auf dem Anneau du Rhin herrschen strengere Lärmvorschriften. Max. 100dB. Fahrzeuge mit höherem Lärmpegel sind zu diesen Kursen nicht zugelassen und werden von den Streckenbetreibern von der Fahrstrecke verwiesen. Eine Rückerstattung des Kursgeldes ist ausgeschlossen. Moto Kurse werden mit dem eigenen Motorrad absolviert. Empfohlene Reifenprofiltiefe mind 2,5 mm. Pro Motorrad ist nur ein Teilnehmer erlaubt.
D - Fahrzeug-Versicherung
Grundsätzliches
Der Veranstalter hat eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, welche nur für vom VSR* anerkannte Weiterbildung, unter Aufsicht des Instruktors und nur am Ort und während der Veranstaltung Gültigkeit hat. Die maximale Versicherungssumme beläuft sich auf CHF 40'000 pro Schadenereignis.
* Verkehrssicherheitsrat
Der Selbstbehalt beträgt Fr. 1'000.-. Die Schadensmeldung hat am Veranstaltungstag an den zuständigen Instruktor zu erfolgen. Wird dies unterlassen, entfällt jegliche Leistung. Trägt eine vorhandene Vollkasko des Teilnehmers einen eventuellen Schaden, übernimmt die Versicherung des Driving Center Schweiz den Bonusverlust.
Hinweise Trainings auf dem Anneau du Rhin
Im Totalschadenfall gilt für Schadenereignisse auf dem Anneau du Rhin ein Selbstbehalt von 20% des versicherten Schadens.
E - Ausschluss vom Training
Zu beachtende Vorschriften
Die Teilnehmer haben sich während des Trainings diszipliniert zu verhalten. Sie haben den Anweisungen des Kursleiters zu folgen. Ohne Anweisung des Kursleiters darf die Fahrbahn weder betreten noch befahren werden. Auf dem gesamten Gelände gelten die Bestimmungen des SVG.
Ausschluss vom Training
Der Veranstalter behält sich einen Ausschluss von Kursteilnehmern in folgenden Fällen vor:
- a. bei wiederholten Verstössen gegen die Anweisungen des Kursleiters oder des SVG, die geeignet
- b. sind sich, andere Teilnehmer oder Sachen zu gefährden oder den Unterricht stören.
- c. bei begründetem Verdacht einer Fahruntüchtigkeit infolge Alkohol, Drogen oder
- d. Medikamenteneinfluss.
- e. wenn Gefahr besteht, dass er der bestätigten Kurssprache nicht mächtig ist und deshalb andere
- f. Kursteilnehmer, Instruktoren oder Infrastruktur gefährdet.
- g. verspätetes Eintreffen, d.h. nach beendeter Eingangstheorie
- h. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
F - Bekleidung
Die Teilnehmer tragen der Witterung entsprechende Kleidung/Schuhe, da sie sich je nach Training über längere Zeiträume im Freien aufhalten.
Bekleidung für Moto-Trainings:
Teilnehmer von Sicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, komplette Motorradschutzbekleidung, Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen. Ein separater Rückenprotektor ist für Anneau du Rhin obligatorisch. Das Wetter kann sich im Laufe des Tages verändern. Nehmen Sie also die volle Ausrüstung mit und ev. Kleider zum Wechseln.
G - Annullation oder Umbuchung
Einzelpersonen
Eine Einzelperson kann bis 10 Tage vor dem Kurs schriftlich (Brief, E-Mail) und ohne Kostenfolge stornieren oder umbuchen. Das Kursgeld wird vom Veranstalter in Form eines Wertgutscheines zurück erstattet. Der Wochenendaufschlag wird bei Umbuchungen auf Kurse an Werktagen nicht zurück erstattet. Für kurzfristige, unbegründete Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.--berrechnet.
Gruppenanmeldungen
Vor der Veranstaltung kann der Kunde unter folgenden Bedingungen den Kurs stornieren oder umbuchen: Die Annullation oder Umbuchung hat schriftlich (Brief, E-Mail) zu erfolgen. Es gilt das Empfangsdatum beim Veranstalter.
Die Annullationsgebühren werden wie folgt geregelt:
- Bis 10 Tage vor dem Kurs ohne Kosten (Arbeitstage)
Annullation Sonderveranstaltungen & Rennstreckentraining & Referentenleistungen
Gemäss separater schriftlicher Abmachung.
Nichterscheinen
Für Nichterscheinen oder verspätete Teilnahme schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter 100% der Kurskosten.
Krankheitsfall
Sollte ein Teilnehmer wegen Krankheit oder Unfall nicht am Kurs erscheinen können, muss innert sieben Arbeitstagen ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden. Wer unentschuldigt dem Kurs fernbleibt, muss die gesamten Kurskosten auf jeden Fall begleichen.
Veranstaltungsabsage-, Verschiebung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem Training oder bei extremen Witterungsbedingungen bis zum Trainingstag, den Kurs schriftlich per Mail oder auf dem Postweg, abzusagen, allenfalls abzubrechen und nach Rücksprache mit den angemeldeten Teilnehmern auf einen anderen Kurs umzubuchen. Der Veranstalter bietet einen Ersatztermin an oder erstattet dem Teilnehmer die Kursgebühr in Form eines Wertgutscheines zurück.
H -Haftung / Unfallversicherung
Die Kursteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung an den Kursen teil. Sie haften für sämtliche durch sie oder das Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden.
Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers.
I - Bild- und Tonaufnahmen
Ohne Einverständnis der Teilnehmer, wird der Veranstalter, resp. von ihm Beauftragte, Foto, Ton und Filmaufnahmen von Veranstaltungen nicht aufzeichnen. Der Veranstalter ist nur nach vorgängiger Einverständnis – Erklärung berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Vermarktungszwecken einzusetzen.
K - Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen von Veranstaltungen zu erheben, zu verarbeiten, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an die strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben. Darüber hinaus dürfen die Daten im Rahmen der Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden.
(Details gemäss "Datenschutzerklärung")
L - Änderungen / Verschiedenes
Die vorliegenden AGB können vom Driving Center Schweiz jederzeit geändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Die geänderten AGB gelten für alle ab ihrer Publikation erfolgten Kursbestellungen. Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so werden die entsprechenden Bestimmungen durch eine wirksame Regelung ersetzt bzw. ergänzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
M - Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CSIG) wird ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Driving Center Schweiz
© Driving Center Schweiz AG Version v. Januar 2024 Änderungen vorbehalten